Die Aktivitäten des Landes gegen Lärm

Lärmschutz an Bahnstrecken

Lärmschutz hat für die Landesregierung eine hohe Bedeutung. In der aktuellen Legislaturperiode sollen Impulse zur Verbesserung des Lärmschutzes der vergangenen Legislaturperiode aufgegriffen und konsequent weitergeführt werden. So wurde Herr Thomas Marwein MdL 2016 zum neuen Beauftragten der Landesregierung für den Lärmschutz berufen. Er wird durch die Geschäftsstelle Lärmschutz im Verkehrsministerium unterstützt. Der Koalitionsvertrag für die 16. Legislaturperiode sieht vor, dass die Geschäftsstelle Lärmschutz außerdem die vielfältigen Aktivitäten des Landes im Lärmschutz koordiniert, Impulse setzt und als Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger im Bereich Lärmschutz dient.

Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Lärmschutz insgesamt zu stärken, dabei insbesondere den Verkehrslärm zu verringern, Gestaltungsspielräume im Interesse der von Lärm betroffenen Personen auszuschöpfen und nach Möglichkeit zu erweitern. Ein Schwerpunkt ist die konsequentere Anwendung bestehender Möglichkeiten des Lärmschutzes - etwa bei der Anordnung von Tempolimits in Ortsdurchfahrten. Auch die Handlungsmöglichkeiten für einen besseren Lärmschutz sollen erweitert werden. Derzeit setzt die bundesgesetzliche Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) der Anordnung von Tempolimits in Ortsdurchfahrten sehr hohe Hürden, so dass nicht alle Maßnahmen, die aus Lärmschutzgründen geboten erscheinen, auch umgesetzt werden können.

Darüber hinaus verlangen aktuelle Lärmprobleme auch nach neuen Ansätzen zur Lärmminderung: Das von Baden-Württemberg entwickelte Konzept zur verkehrsträgerübergreifenden Lärmsanierung setzt hier an. Das Land setzt sich damit nachdrücklich für eine verbindliche Lärmsanierung unter Berücksichtigung von Mehrfachbelastungen durch Straßen und Schienenwege ein. Im Modellprojekt „Leise(r) ist das Ziel!“ wurden in Eislingen/Fils, Salach und Süßen praktische Erfahrungen mit dem neuen verkehrsträgerübergreifenden Lärmsanierungskonzept gesammelt.

Desweiterem wurden vom Ministerium für Verkehr (VM) Baden-Württemberg neue Ansätze zur Lärmminderung durch Motorradlärm geschaffen. Motorradlärm wird von Bürgerinnen und Bürger als besonders störend wahrgenommen. Aus diesem Grund wurde im Auftrag des VM ein Motorradlärm-Displayanzeige erprobt und zur Serienreife entwickelt. Eine solche Anzeige besteht aus einem Dialog-Display für die Textanzeige und einem davor aufgestellten Leitpfostenzählgerät zur Lärmmessung. Bei einer Überschreitung des Tempolimits erfolgt die Rückmeldung „Langsam!“ und bei Einhaltung des Tempolimits die Rückmeldung „Danke“. Wird jedoch vom Leitpfostenzählgerät ein Motorrad erkannt, das mit überhöhter Lautstärke auf das Dialog-Display zufährt, erscheint die Aufforderung „Leiser!“. Weitere Informationen finden Sie in folgender Pressemitteilung.

Im Rahmen der EU-Umgebungslärmrichtlinie und deren Umsetzung im Bundes-Immissionsschutzgesetz sind eine Vielzahl von Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Zur Unterstützung der Gemeinden führt das VM seit Herbst 2018 mit der „Roadshow Lärmaktionsplanung“ eine Reihe von Informations- und Schulungsveranstaltungen durch. Weitere Informationen zur Veranstaltungsreihe finden Sie unter Roadshow Lärmaktionsplanung.

Die Neufassung des „Kooperationserlass-Lärmaktionsplanung“ vom 29. Oktober 2018 gibt den zuständigen Gemeinden sowie den berührten Fachbehörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Hinweise für die Aufstellung, Überprüfung und Überarbeitung von Lärmaktionsplänen. Er greift u.a. die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) zur Bindungswirkung von Lärmaktionsplänen (Az. 10 S 2449/17) auf, mit der die Lärmaktionsplanung der Städte und Gemeinden gestärkt wurde.

Um den bislang häufig außer Acht gelassenen Aspekt „Schutz ruhiger Gebiete“ zu stärken und als relativ neuen Ansatz im Lärmschutz zu befördern, wird das Verkehrsministerium in der ersten Jahreshälfte 2019 einen Praxisleitfaden zu diesem Themenkomplex veröffentlichen.

Ein wichtiger Schwerpunkt ist weiterhin die Lärmsanierung an bestehenden Bundesfern- und Landesstraßen sowie Straßen in kommunaler Baulast. So wird das VM das Lärmsanierungsprogramm für Bundes- und Landesstraßen auf Basis der Lärmkartierung 2017 fortschreiben. Nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) sind auch bestehende Straßen in kommunaler Baulast förderungsfähig. Bei Erhaltungsmaßnahmen wird grundsätzlich geprüft, ob Lärmsanierungsmaßnahmen im Zuge von Erhaltungsmaßnahmen erforderlich sein könnten. Außerdem legt das VM ein besonderes Augenmerk auf lärmarme Straßenbeläge.  

Mit dem Lärmkongress 2018, der am 7. und 8. Juni 2018 in Stuttgart stattgefunden hat, hat das Verkehrsministerium BW seine Initiativen im Lärmschutz verdeutlicht. Unter dem Motto „Mehr Schwung für den Lärmschutz!“ wurden praxisrelevante Impulse für neue Ideen im Lärmschutz erarbeitet sowie Einblicke in aktuelle Entwicklungen in der Lärmbekämpfung aufgezeigt.

Umfangreiche Informationen zum Lärmschutz in Baden-Württemberg finden sich auch im Bericht „Lärmschutz Baden-Württemberg“ vom Januar 2016.

Ein Telefon steht auf einem Tisch in einem Büro.
  • Service

Ansprechpartner bei Lärmbeschwerden

Ob Sie Geräusche als Lärm empfinden, hängt unter anderem von Ihrem persönlichen Empfinden ab. Sprechen Sie zunächst mit denen, die den Lärm verursachen. Erreichen Sie durch Gespräche keinen Kompromiss, können Sie die zuständige Behörde verständigen.

Güterzug mit mehreren Waggons fährt auf den Gleisen vorbei

Lärmquellen

Erfahren Sie mehr über die Verursacher von Lärm - Straße, Schiene, Flugverkehr und Gewerbe - sowie die Initiativen des Landes, um die Belastung durch diese zu verringern.