Elektrifizierung der Landesfahrzeugflotte

Stromstecker steckt in E-Auto-Ladesäule.

Die Landesverwaltung hat gemäß §7 des Klimaschutzgesetz BW eine wichtige Vorbildfunktion beim Klimaschutz. Um dieser Vorbildfunktion gerecht zu werden, sollen nachhaltige Mobilitätslösungen in den Landesministerien und -behörden ausgebaut und die Landesfahrzeugflotte weiter modernisiert werden.

Dieser Anspruch schlägt sich auch in anspruchsvollen Zielen wieder: Für die Landesfahrzeugflotte wurde eine kombinierte Emissions-Obergrenze von 95 g CO2/km im Flottenmix ab dem Jahr 2020 eingeführt. Bekanntlich weichen die Herstellerangaben teils erheblich von den tatsächlichen Schadstoffausstößen ab („Dieselgate“). Aber in Ermangelung neuer Werte, die einen Vergleich erlauben, hält die Landesverwaltung bis auf weiteres an den Herstellerangaben fest. Da Elektro- und Hybridfahrzeuge dazu beitragen, den Flottenausstoß maßgeblich abzusenken, hat die Landesverwaltung die vorrangige Beschaffung von Elektro- und Hybridfahrzeugen sowie eine Elektrifizierungsquote von mindestens 10 Prozent bei den Fuhrparks der größeren Ressorts festgeschrieben.

Das Ministerium für Verkehr unterstützt die Landesministerien und -behörden im Rahmen der Landesinitiative Elektromobilität (LE IV) bei der Beschaffung von

  • Elektro- und Hybridfahrzeugen,
  • elektrischen Nutz- und Kurierfahrzeugvarianten,
  • Elektrorollern,
  • Lasten-Pedelecs,
  • Pedelecs und
  • E-Bikes sowie
  • Ladeinfrastruktur für Elektro- & Hybridfahrzeugen.

Dienststellenübergreifende Sammelausschreibung

Der Ministerrat hat am 15. Dezember 2020 beschlossen, dass Fahrzeuge zum Personentransport mit alternativen Antrieben dienststellenübergreifend und zentral durch das Logistikzentrum Baden-Württemberg (LZBW) zu beschaffen sind. Beschaffungen von sauberen Fahrzeugen der Klassen M 1 und N 1, also Fahrzeuge mit bis zu neun Sitzplätzen und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen, sind seit dem 2. August 2021 grundsätzlich zentral über das LZBW vorzunehmen. Die Unterstützung für diese Fahrzeuge wird über einen Sammelantrag direkt vom LZBW beantragt. Eine gesonderte Beantragung der Fördermittel durch die Dienststelle ist nicht erforderlich. Beschaffungen dieser Fahrzeuge im Rahmen der dienststellenübergreifenden Sammelausschreibung werden ab dem 1. Januar 2022 prioritär gefördert. Beschaffungen von Fahrzeugen außerhalb der dienststellenübergreifenden Sammelausschreibung werden, sofern Haushaltsmittel verfügbar sind, nachrangig gefördert.

Weitere Informationen zur Sammelausschreibung sauberer Fahrzeuge finden Sie hier.

Kontakt

Ministerium für Verkehr
Herr Tobias Mezger
Dorotheenstraße 8
70173 Stuttgart

Telefon: 0711 89686-1408
E-Mail: Tobias.Mezger@vm.bwl.de

 

E-Lade-Säule mit ladenden Autos
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