Die Landesverwaltung hat gemäß §7 des Klimaschutzgesetz BW eine wichtige Vorbildfunktion beim Klimaschutz. Um dieser Vorbildfunktion gerecht zu werden, sollen nachhaltige Mobilitätslösungen in den Landesministerien und –behörden ausgebaut und die Landesfahrzeugflotte weiter modernisiert werden.
Dieser Anspruch schlägt sich auch in anspruchsvollen Zielen wieder: Für die Landesfahrzeugflotte wurde eine kombinierte Emissions-Obergrenze von 95 g CO2/km im Flottenmix bis zum Jahr 2020 eingeführt. Bekanntlich weichen die Herstellerangaben teils erheblich von den tatsächlichen Schadstoffausstößen ab („Dieselgate“). Aber in Ermangelung neuer Werte, die einen Vergleich erlauben, hält die Landesverwaltung bis auf weiteres an den Herstellerangaben fest. Da Elektro- und Hybridfahrzeuge dazu beitragen, den Flottenausstoß maßgeblich abzusenken, hat die Landesverwaltung die vorrangige Beschaffung von Elektro- und Hybridfahrzeugen sowie eine Elektrifizierungsquote von mindestens 10 % bei den Fuhrparks der größeren Ressorts festgeschrieben.
Das Ministerium für Verkehr unterstützt die Landesministerien und -behörden im Rahmen der Landesinitiative Elektromobilität (LE III) bei der Beschaffung von
- Elektro- und Hybridfahrzeugen,
- elektrischen Nutz- und Kurierfahrzeugvarianten,
- Elektrorollern,
- Lasten-Pedelecs,
- Pedelecs und
- E-Bikes sowie
- Ladeinfrastruktur für Elektro- & Hybridfahrzeuge und Pedelecs.
Damit die Dienststellen mehr Elektro- und Hybridmodelle in ihren Fuhrpark aufnehmen, die bei Kauf oder Leasing oft noch teurer sind als konventionell betriebene Fahrzeuge, bietet das Ministerium für Verkehr in Form einer Delta-Finanzierung die notwendige Unterstützung an. Dabei werden die Mehrkosten, die durch die Beschaffung eines Elektro- oder Hybridfahrzeuges gegenüber einem konventionell angetriebenen Fahrzeug entstehen, zu 100% abgedeckt. Ein weiterer Anreiz für die Dienststellen besteht darin, dass die eingesparten Energiekosten nicht gegengerechnet werden. Ersetzt werden lediglich Fahrzeuge, bei denen ohnehin Leasingverträge auslaufen oder die ausgemustert werden. Eine reine Zusatzbeschaffung ist ausgeschlossen. So soll vermieden werden, dass durch die Beschaffung von Hybrid- und Elektrofahrzeugen die Fuhrparks zusätzlich vergrößert werden.
Außerdem können neben Elektro- und Hybridfahrzeugen auch elektrische Nutz- und Kurierfahrzeugvarianten, Elektroroller, Lasten-Pedelecs, Pedelecs und E-Bikes sowie die Ladeinfrastruktur für Elektro- & Hybridfahrzeuge und Pedelecs für die Landesfahrzeugflotte angeschafft werden.
Elektro- & Hybridfahrzeuge, Elektrische Nutz- & Kurierfahrzeugvarianten:
Die Mehrkosten, die durch die Beschaffung eines Elektro- oder Hybridfahrzeuges gegenüber einem konventionell angetriebenen Fahrzeug entstehen werden erstattet. (Deltafinanzierung)
Elektroroller:
2.000 Euro, jedoch maximal der tatsächliche Kaufpreis.
Lasten-Pedelecs:
4.000 Euro, jedoch maximal der tatsächliche Kaufpreis.
Pedelecs:
2.000 Euro, jedoch maximal der tatsächliche Kaufpreis.
E-Bikes:
2.000 Euro, jedoch maximal der tatsächliche Kaufpreis.
Ladeinfrastruktur für Elektro- & Hybridfahrzeuge:
7.000 Euro, jedoch maximal der tatsächliche Kaufpreis.
Ladeinfrastruktur für Pedelecs:
4.000 Euro, jedoch maximal der tatsächliche Kaufpreis.
Diese Unterstützung richtet sich an alle Ministerien des Landes Baden-Württemberg sowie deren nachgeordnete Bereiche (u.a. Regierungspräsidien, Oberfinanzdirektionen, Bildungseinrichtungen des Landes), Landesbetriebe und Landesbeteiligungen in vollständigem Landesbesitz.
In der nachfolgenden Modellübersicht haben wir für Sie einen Überblick über die aktuell am Markt verfügbaren Elektro- und Hybridfahrzeuge sowie Elektro-Nutzfahrzeuge zusammengestellt. Es handelt sich hierbei weder um eine Kaufempfehlung noch besteht ein Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität.
Um den Antragsprozess so einfach wie möglich zu gestalten, haben wir für Sie ein Informationsblatt mit den Kriterien sowie zwei Checklisten zur Antragsstellung und Mittelanforderung zusammengestellt:
Kontakt
Ministerium für Verkehr
Herr Tobias Mezger
Dorotheenstraße 8
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 231-5698
tobias.mezger@vm.bwl.de