Schiene

Bundesrat fordert mehr Regionalisierungsmittel für den Schienenpersonennahverkehr

Die Regionalisierungsmittel zur Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs müssen einem Beschluss des Bundesrats zufolge deutlich angehoben und stärker an die Preissteigerungen angepasst werden. Die Länderkammer verabschiedete am Freitag einstimmig einen Antrag aus Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz,  Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, der den Bund auffordert, durch eine Aufstockung der Regionalisierungsmittel den Ländern den weiteren Ausbau des Schienenpersonennahverkehrs zu ermöglichen. Der Beschluss hat zum Ziel, im Zeitraum 2015 bis 2030 eine auskömmliche Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs zu sichern. Außerdem soll die Verteilung der Mittel unter den Ländern neu geregelt werden. Hier ist eine progressive Aufstockung des Anteils Baden-Württembergs von derzeit etwa 10,4 Prozent auf rund 12 Prozent bis 2030 vorgesehen. Das Regionalisierungsgesetz läuft Ende dieses Jahres aus.

Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann mahnte in seiner Rede vor dem Bundesrat, der Erfolg des umwelt- und klimafreundlichen Nahverkehrs auf der Schiene dürfe nicht durch die Pläne des Bundes aufs Spiel gesetzt werden, die Mittel auf dem Niveau von diesem Jahr einzufrieren und damit faktisch zu kürzen. „Die Weigerung von Bundesfinanzminister Schäuble, das Regionalisierungsmittelgesetz rechtzeitig zu novellieren, bringt die Länder in eine prekäre Situation“, kritisierte Minister Hermann. Schließlich müssten die Länder ihre SPNV-Verträgen erfüllen und zudem weitere Verkehre für die kommenden Jahre ausschreiben. Dazu bräuchten sie dringend Planungssicherheit. Bei einer Kürzung der Mittel müssten die Länder das Angebot im Schienenpersonennahverkehr erheblich einschränken.

Minister Hermann wies auf einen einstimmigen Beschluss der Verkehrsministerkonferenz zur künftigen Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs hin. Er sieht eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel von derzeit 7,3 Milliarden Euro auf rund 8,5 Milliarden Euro pro Jahr vor. Dies würde im Nachhinein die bisherigen Preissteigerungen abgelten. Zudem müssten künftige Kostensteigerungen durch eine Dynamisierungsrate von bis zu 2 Prozent abgedeckt werden und darüber hinaus gehende Preissteigerungen bei der Infrastruktur durch den Bund übernommen werden.

Hintergrund

Die Regionalisierungsmittel sind eine unverzichtbare Säule zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).  

Die horizontale Verteilung der Regionalisierungsmittel auf die Bundesländer basiert auf den Zugkilometern im SPNV im Fahrplanjahr 1993/94 und ist seit Inkrafttreten des Regionalisierungsgesetzes im Jahr 1996 nahezu unverändert. Baden-Württemberg erhält derzeit einen festen Anteil von 10,4 Prozent der Regionalisierungsmittel, dies ist 2014 von der Gesamtsumme von rund 7,3 Milliarden Euro ein Betrag von circa  762 Millionen Euro.

Der SPNV in Baden-Württemberg ist eine Erfolgsgeschichte. Seit der Regionalisierung im Jahr 1996 wurde die Zahl der vom Land bestellten Zugkilometer um rund 30 Prozent, die Fahrgastzahlen sogar um 60 Prozent gesteigert. Die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs steht jedoch aktuell vor großen Herausforderungen. Der zukünftig steigende Bedarf an SPNV macht eine Leistungsausweitung erforderlich, die zusätzlich finanziert werden muss. Das Land hat im Juni das Zielkonzept 2025 vorgestellt, das zur Deckung dieses Bedarfs eine Angebotsmehrung in Zugkilometern von über 20 Prozent gegenüber dem Status quo vorsieht.

Von 2009 bis 2013 sind die Ausgaben des Landes allein für Stations- und Trassenpreise um fast 30 Prozent gestiegen, während die zur Verfügung stehenden Regionalisierungsmittel nur um gut 6 Prozent gestiegen sind. Hinzu kommen weitere Kostensteigerungen. Dies führte dazu, dass Baden-Württemberg im Jahr 2014 rund 84 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt zuschießen muss.

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