Radverkehr

Hermann neuer Vorsitzender des Landesbündnisses ProRad Baden-Württemberg

Als neuer Minister für Verkehr und Infrastruktur hat Winfried Hermann heute offiziell den Vorsitz für das Landesbündnis ProRad Baden-Württemberg übernommen. Schwerpunkt der vierten Sitzung des Landesbündnisses am 15. Juli 2011, an der hochrangige Vertreter aus Verbänden, Wirtschaft und Verwaltung teilnahmen, war das Thema Kommunikation und Kampagnen für den Radverkehr.

„Radfahren ist auch eine Kopfsache“, betonte Minister Hermann bei der heutigen Sitzung des Landesbündnisses ProRad, die er erstmals als neuer Verkehrsminister leitete. „Dabei kommen zwei Aspekte zum Tragen“, so der Minister weiter, „zum einen ist es wichtig, die Menschen für das Radfahren zu gewinnen und ein fahrradfreundliches Klima zu schaffen. Zum anderen ist die Sicherheit wichtig, und gerade der Kopf muss beim Radfahren besonders geschützt werden.“

Diesen beiden Gesichtspunkten des Radfahrens und der Radverkehrsförderung wurde bei der Sitzung besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Michael Adler, Geschäftsführer der fairkehr Agentur, erläuterte in seinem Vortrag, wie gezielt bestimmte Zielgruppen angesprochen werden können. Er machte deutlich, wie wichtig Kommunikation und Marketing auch für die Förderung des Radverkehrs sind. Eine Tendenz „weg von Auto“ mache sich insbesondere bei den jüngeren Generationen bemerkbar. Hier müsse angesetzt werden, so Adler. Als praktisches Beispiel dafür stellte er die bundesweite Kampagne „Kopf an: Motor aus.“ vor, die bis 2010 vom Bundesumweltministerium gefördert und unter anderem von der fairkehr Agentur betreut wurde. Ziel von „Kopf an: Motor aus.“ ist es, das Image des Rad- und Fußverkehrs zu verbessern. Gleichzeitig sollen Autofahrer/-innen motiviert werden, ihr Mobilitätsverhalten insbesondere auf kurzen Strecken zu ändern und vom Auto auf das Rad umzusteigen oder zu Fuß zu gehen. Die Kampagne lief erfolgreich in den baden-württembergischen Städten Karlsruhe und Freiburg und wird in diesem Jahr von der Stadt Karlsruhe eigenverantwortlich weitergeführt. In der Diskussion wurde deutlich, dass das Land Baden-Württemberg im Rahmen des Landesbündnisses ProRad ebenfalls verstärkt auf Kommunikation zur Radverkehrsförderung setzen will. Eine Option, so Minister Hermann, sei eine am Beispiel von „Kopf an: Motor aus.“ orientierte Kampagne zugeschnitten auf Baden-Württemberg und konzentriert auf bestimmte Zielgruppen oder Zielfelder.

Den „Kopf“ in den Mittelpunkt stellt auch das Projekt „Schütze Dein Bestes“, das momentan als erster Baustein einer Aufklärungskampagne pro Radhelm unter Federführung des Innenministeriums entsteht. Mit ihm wird eine DVD für Schulen, Lehrer, Eltern, Betriebe, Handel und Gewerbe entwickelt, die vor allem Kinder und Jugendliche aber auch Erwachsene über den Schutz vor Kopf - und Hirnverletzungen bei Sport, Freizeit und Verkehr informiert und ohne erhobenen Zeigefinger von der Sinnhaftigkeit eines (Rad-) Helms überzeugen soll.

Weiteres Thema der Sitzung war die finanzielle Förderung des Radverkehrs. In diesem Zusammenhang stellte Minister Hermann das am 1. Januar 2011 in Baden-Württemberg in Kraft getretene Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) vor, das in Folge der Föderalismusreform verabschiedet wurde. Anders als das bis dahin gültige Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden enthält es einen neuen Fördertatbestand „verkehrswichtige Radwege“. Damit wird die Förderung selbstständiger Radwege möglich, die bestehende Radwegnetze des Landes, der Kreise und der Gemeinden ergänzen. Detaillierte Förderbedingungen hierzu werden noch in einer Verwaltungsvorschrift festgeschrieben. Bereits seit Inkrafttreten des neuen LGVFG wurden jedoch Anträge zum Fördertatbestand „verkehrswichtiger Radweg“ in das Förderprogramm des Landes aufgenommen und gemäß den Handlungsempfehlungen des Runden Tisches Radverkehr behandelt. Wichtig sei insbesondere, dass die Bagatellgrenze zur Förderung von Radwegen und Radverkehrsanlagen von 200.000 € auf 50.000 € abgesenkt wurde, der Fördersatz bei 50% liege und es keinen Selbstbehalt gebe, betonte Minister Hermann. Förderfähig seien neben den eigentlichen Radwegen auch Fahrradstreifen, Schutzstreifen und Beschilderungen. Um die Radverkehrsförderung zu stärken, will die Landesregierung laut Minister Hermann außerdem in Zukunft ein eigenes Förderprogramm „Radverkehr“ aufstellen.


Hintergrundinformationen:

Um neue Ansätze und Impulse zur Radverkehrsförderung zu erhalten, war im November 2006 der Runde Tisch Radverkehr Baden-Württemberg einberufen worden, in dem umfassende Handlungsempfehlungen zur Förderung des Radverkehrs in Baden-Württemberg erarbeitet wurden. Ein wichtiger Schritt war insbesondere der Aufbau eines Fahrradmanagements in Baden-Württemberg und in diesem Zusammenhang die Gründung des Landesbündnisses ProRad am 18. Mai 2009, mit dem erstmals auf Länderebene ein hochrangig besetztes und integriertes Forum für die Radverkehrsförderung geschaffen wurde. Dem Landesbündnis gehören die Landtagsfraktionen, Ministerien, die kommunalen Spitzenverbände, die Arbeitsgemeinschaft der Regionalverbände, maßgebliche Interessenverbände und ÖPNV-Unternehmen an. Bisher fanden eine Arbeitssitzung des Landesbündnisses unter Vorsitz der Hausspitze des Innenministeriums und zwei unter Vorsitz der Hausspitze des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr statt. Die vierte Sitzung am 15. Juli 2011 findet unter Vorsitz des Ministers für Verkehr und Infrastruktur (MVI), Winfried Hermann, statt.

Die Kampagne „Kopf an: Motor aus.“

Die Kampagne „Kopf an: Motor aus. Für null CO2 auf Kurzstrecken“ wurde in den Jahren 2009 und 2010 vom Bundesumweltministerium (BMU) gefördert und gemeinsam mit den Projektagenturen „fairkehr“ und „Velokonzept“ in insgesamt neun Kommunen (darunter Karlsruhe und Freiburg) umgesetzt. Die Auswahl fand über einen bundesweiten Förderwettbewerb statt. Nachdem die Projektförderung des BMU Ende 2010 planungsgemäß auslief, wurde die Kampagne nicht - wie angekündigt - fortgeführt. Die Stadt Karlsruhe hat die Kampagne bereits im Jahr 2010 erfolgreich mit eigenen Mitteln fortgesetzt und führt 2011 eine Wiedererinnerungskampagne durch. Auswertungen in den Kampagnenstädten zeigen, dass die Marketingmaßnahmen erfolgreich waren. Repräsentative Bevölkerungsbefragungen bescheinigten „Kopf an: Motor aus.“ einen beachtlichen Bekanntheitsgrad sowie eine durch die Kampagne gestiegene Bereitschaft der Befragten, bei Kurzstrecken auf das Auto zu verzichten.

Das LGVFG
Im Rahmen der Föderalismusreform wurden u .a. die Finanzhilfen des Bundes nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) abgeschafft. Die bisher in die Landesprogramme fließenden Bundesfinanzhilfen liefen zum 31. Dezember 2006 aus. Nach dem Entflechtungsgesetz (EntflechtG) erhalten die Länder seit dem 1. Januar 2007 Kompensationszahlungen aus dem Bundeshaushalt (Baden-Württemberg jährlich rund 165 Millionen Euro). Die Beträge sind zweckgebunden zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden zu verwenden. Im Rahmen einer Revision des EntflechtG überprüfen Bund und Länder bis Ende 2013, in welcher Höhe die den Ländern zugewiesenen Finanzierungsmittel zur Aufgabenerfüllung der Länder noch angemessen und erforderlich sind. Ab dem 1. Januar 2014 entfällt die verkehrliche Zweckbindung, lediglich die investive Zweckbindung bleibt bestehen. Am 31. Dezember 2019 enden die Kompensationszahlungen des Bundes.

Um die verkehrliche Zweckbindung der EntflechtG-Mittel auch nach 2013 aufrecht zu erhalten, hat das Land diese in einem eigenen Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) festgeschrieben, das am 01.01.2011 in Kraft getreten ist. Das LGVFG enthält den neuen Fördertatbestand „verkehrswichtige Radwege“.

Quelle:

Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg

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