STVO

Neufassung der StVO wäre die beste Unfallverhütung

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Mehrere Verkehrsschilder liegen übereinander. Darunter ein Vorfahrtsschild und ein Zone 30-Schild

Appell an den Bundesverkehrsminister, die Blockadehaltung zu beenden

Der vor kurzem im Bundeskabinett vorgestellte Unfallverhütungsbericht macht unter anderem die gestiegene Zahl der Unfälle im Radverkehr dafür verantwortlich, dass die Zwischenziele der „Vision Zero“, der Senkung der Toten im Straßenverkehr, nicht erreicht werden können.

Landesverkehrsminister Winfried Hermann MdL: „Es ist gut, dass das Bundesverkehrsministerium sich nun das Ziel der Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger auf die Fahnen schreibt. Dieses Ziel wird in Baden-Württemberg schon seit Jahren verfolgt. Genau deswegen haben wir vor Monaten gemeinsam mit den anderen Bundesländern die Neufassung der Straßenverkehrsordnung auf dem Weg gebracht. Ein neues Sanktionsniveau zum Schutz des Rad- und Fußverkehrs ist überfällig.“

Die Reform der Straßenverkehrsordnung für noch mehr Sicherheit ist jedoch nach wie vor nicht umgesetzt. Es gelten zwar neue Regeln, aber keine oder nur alte, wirkungslose Bußgelder. „Das Bundesverkehrsministerium hat die Neufassung des Bußgeldkatalogs faktisch verhindert“, so Hermann weiter. „Nur mit neuen, wirksamen Sanktionsmaßnahmen können Verbesserungen erreicht werden. Ich fordere Herrn Minister Scheuer daher auf, für eine Neufassung der Straßenverkehrsordnung mit der ursprünglichen Zielrichtung mehr Verkehrssicherheit den Weg freizumachen.“

Während hohe Bußgelder dazu führen, dass die heutigen Tempolimits eingehalten werden, vermeiden niedrigere Höchstgeschwindigkeiten weiteres Leid. Minister Hermann: „Niedrigere Geschwindigkeiten retten Leben und mindern das Leid der Schwerverletzen. Ein Tempolimit außerorts von 80 km/h würde beispielsweise die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten laut Studien um 40 bis 70 Prozent mindern. Von zehn angefahrenen Fußgängern überleben neun bei Tempo 30, nur drei bei Tempo 50.

Die derzeit gültigen alten Regeln bestrafen zum Beispiel Fahren mit 60 Stundenkilometer durch ein Wohngebiet, in welchem Tempo 30 erlaubt ist, mit gerade einmal 100 Euro Geldbuße. Der Bundesverkehrsminister hält selbst für solche Fälle einen einmonatigen Entzug der Fahrerlaubnis für nicht angemessen.

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