Gisela Splett, Staatssekretärin im baden-württembergischen Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, traf sich bei ihrer Kreisbereisung im Zollernalbkeis mit VertreterInnen aus Politik und Verwaltung sowie mit VertreterInnen der BI Pro Ortsumgehung Endingen-Erzingen und verdeutlichte dabei die Haltung der neuen Landesregierung.
„In Baden-Württemberg besteht im Straßenbau sowohl für die Bundesfernstraßen als auch bei den Landesstraßen eine massive Unterfinanzierung. Hinzu kommt, dass der Zustand vieler Straßen schlecht ist, weshalb wir uns angesichts knapper Haushaltmittel in den nächsten Jahren auf die Sanierung und den Erhalt des bestehenden Straßennetzes und der Brückenbauwerke konzentrieren müssen. Daher sollen zunächst alle im Bau befindlichen Maßnahmen fertig gestellt werden, bevor in einem zweiten Schritt neue Maßnahmen realisiert werden sollen. Dazu sollen die baureifen Bundesfernstraßenprojekte, und in einem weiteren Schritt die übrigen Maßnahmen des vordringlichen Bedarfs sowie des weiteren Bedarfs mit Planungsrecht priorisiert werden.“
Zu den Ortsumgehungen im Zuge der B 27 zwischen Balingen und Schömberg, die im aktuellen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen lediglich im Weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*) eingestuft sind führte Splett aus, dass diese Teil der im zweiten Halbjahr diesen Jahres durchzuführenden Priorisierung der noch nicht baureifen Bundesfernstraßenprojekte sein werden.
Derzeit wird der Vorentwurf für die Ortsumfahrung von Rangendingen (Länge 2,2 km, Kosten: ca. 6 Mio. €) erstellt. Auf der Grundlage des genehmigten Vorentwurfs können dann die Unterlagen für das erforderliche Planfeststellungsverfahren erarbeitet werden.
„Die vorliegenden Planungen zur Regional-Stadtbahn Neckar-Alb weisen im Rahmen einer standardisierten Bewertung für das Gesamtnetz der Regionalstadtbahn Neckar-Alb einen positiven Kosten-Nutzen-Faktor mit 1,43 auf. Die Maßnahme wäre folglich grundsätzlich nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) förderfähig“, sagte Splett.
Für die Realisierung der Infrastrukturmaßnahme zur Regional Stadtbahn Neckar-Alb wird nach neuesten Prognosen allerdings mit weit höheren Kosten als bisher ange-nommen, zu rechnen sein. Zusätzlich fallen noch Kosten für die Fahrzeugbeschaf-fung an. Vor dem Hintergrund dieser sehr hohen finanziellen Aufwendungen sollten die Beteiligten Gebietskörperschaften klären, in welchem Zeitraum das Vorhaben realisiert werden soll und wie der kommunale Finanzierungsanteil erbracht werden soll. Dies ist vor allem mit Blick auf das Auslaufen der Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden bis zum Jahr 2019 äußerst wichtig. Aus Sicht des Landes erscheint eine komplette Umsetzung des Projekts bis 2019 kaum realistisch, weshalb die Frage der Finanzierung und möglicher Umsetzungsschritte beim Ausbau der Infrastruktur zwischen der Region, dem Bund und dem Land ausführlich erörtert und geklärt werden sollte.“
„Die Initiative der Gemeinden Grosselfingen, Haigerloch und Rangendingen für einen gemeinsamen Windpark begrüße ich“, bekräftigte Staatssekretärin Splett. Die Ausweisung von Flächen für die Windkraftnutzung, die auf Grund der Windhöffigkeit eine wirtschaftliche Nutzung der Windkraft erwarten lassen und bei denen keine rechtlichen Hindernisse, insbesondere naturschutz- und immissionsschutzrechtlicher Art, entgegenstehen, sei ein wichtiger Beitrag zum Ziel, die Erzeugung von regenerativen Energien deutlich zu steigern.
Quelle:
Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg