RAD UND FUSS

Kommunen investieren in die Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur

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Fördervolumen für den Infrastrukturausbau Fahrrad- und Fußverkehr hat über die Jahre seit 2018 deutlich zulegt und liegt nun für den Zeitraum zwischen 2021 und 2025 bei 488 Millionen Euro.
Grafik die zeigt, dass zwischen 2018 bis 2020 die Anzahl an Fahrradabstellplätzen in BW zugenommen hat. 2020 wurden 4.169 zusätzliche Plätze geschaffen. 2021 sollen 2.509 Plätze folgen.
Grafik zeigt, dass zwischen 2018 und 2020 viele Kilometer an Radwegen neu gebaut wurden. 2020 wurden 70 Kilometer neu gebaut. 2021 sollen 77 Kilometer gebaut werden.

500 Rad- und Fußverkehrsmaßnahmen in Baden-Württemberg in Bau und Planung

In Baden-Württemberg ist die Radverkehrsförderung in den Kommunen angekommen. Die Nachfrage der Städte, Gemeinden und Landkreise nach einer Förderung von Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur ist größer denn je. Innerhalb von drei Jahren wurde das Fördervolumen der Programmneuanmeldungen von 18 Mio. Euro auf 72 Mio. Euro vervierfacht.

Verkehrsminister Winfried Hermann sagte bei der Vorstellung des neuen Förderprogramms für Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur: „Die Verkehrswende wird Realität – Kilometer für Kilometer. Immer mehr Kommunen nutzen das Programm und sie nehmen immer größere Projekte in Angriff.“

Insgesamt wächst das Förderprogramm für die Jahre 2021 bis 2025 auf mehr als 500 Maßnahmen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 490 Mio. Euro.
Dabei waren 371 Maßnahmen bereits aus den Vorjahren im Programm enthalten, 143 kommen neu hinzu.

Nach den Förderquoten des Landes liegt das Fördervolumen für die neu aufgenommenen Maßnahmen bei etwa 72 Mio. Euro. Seit kurzem kann das Land dabei auch auf das neue, umfangreiche Förderprogramm des Bundes „Stadt und Land“ zurückgreifen. Dadurch erhöhen sich die Förderquoten auf bis zu 90 Prozent. Nur dank der Bundesmittel können zudem überhaupt so viele Maßnahmen in das Programm aufgenommen werden. Minister Hermann erläuterte: „Das Bundesprogramm hilft uns sehr, aber es hat auch Tücken. Die Fördersumme wird nach Quoten auf die Länder verteilt und die Kommunen müssen die jeweilige Maßnahme bis Ende 2023 umsetzen. Die Förderung sollte verstetigt werden, um Land und Kommunen die notwendige Planungssicherheit zu geben.“ 

Neben dem stetigen Zuwachs an Förderanträgen in den vergangenen Jahren ist vor allem ein Trend hin zu größeren und kostenintensiveren Maßnahmen erkennbar. Der Verkehrsminister erläuterte, dass bei 32 der neuen Maßnahmen die Gesamtkosten jeweils eine Million Euro übersteigen und diese ca. 70 Prozent des gesamten Zuwendungsvolumens ausmachen. Neun neue Brücken sowie drei Fahrradstationen mit Serviceangeboten sollen zukünftig Lücken schließen und das Radfahren im Land attraktiver gestalten. Um dem Rad mehr Platz zu geben, werden beispielsweise Fahrspuren oder Parkplätze in Radinfrastruktur umgewandelt.

Die Aufnahme der Maßnahmen in das Förderprogramm ist allerdings nicht mit einer Bewilligung gleichzusetzen. Sie ermöglicht aber den Kommunen die Antragsstellung auf die konkrete Förderung der Maßnahme. Mit der Zustellung des darauffolgenden Förderbescheids können die Kommunen dann die geplanten Projekte umsetzen.

Lokale Maßnahmenliste des kommunalen Rad- und Fußverkehr nach LGVFG 2021-2025 (PDF)

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