Radverkehr
Ziel der Landesregierung ist es, Baden-Württemberg zu einer Pionierregion für nachhaltige Mobilität zu machen und dafür noch fahrradfreundlicher zu gestalten. Radverkehr leistet einen wichtigen Beitrag zur Lösung zentraler Zukunftsfragen von der Gesundheits- und Wirtschaftförderung über Klimaschutz bis hin zur Lösung von Verkehrsproblemen und der Steigerung der Lebensqualität in Städten.
Das 2011 neu gegründete Ministerium für Verkehr wertete die Radverkehrspolitik institutionell und personell auf und siedelte sie in einem eigenen Referat für die Themen Rad- und Fußverkehr und kommunale Verkehrskonzepte an.
Ziele
Ziel der Radverkehrsförderung ist die Steigerung des Radverkehrsanteils an allen Wegen auf landesweit 20 Prozent. Um dieses für ein Flächenland ehrgeizige Ziel zu erreichen, bedarf es einer fahrradfreundlichen Mobilitätskultur im Land – einer neuen Radkultur. Hierfür ist ein breites Spektrum an Maßnahmen erforderlich, die sowohl Verbesserungen bei Radverkehrs- infrastruktur und Radverkehrssicherheit als auch eine positive Kommunikation des Themas voranbringen.
Ohne die Einbindung von Partnern auf Landesebene und insbesondere in den Kommunen kann die Entwicklung und langfristige Stärkung einer neuen Radkultur im Land nicht gelingen. Daher arbeitet die Landesregierung eng mit dem kommunalen Netzwerk der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e.V. (AGFK-BW) zusammen und unterstützt diese bspw. bei Modellprojekten. Zudem findet im Rahmen des Landesbündnisses ProRad als zentralem Gremium auf Landeseben ein regelmäßiger Austausch mit allen relevanten Akteuren statt und werden gemeinsame Vorhaben zur Radverkehrsförderung vorangetrieben.
Fahrradfreundliche Kommunen
Fahrradfreundlichkeit in Baden-Württemberg soll mehr sein als ein Lippenbekenntnis. Daher hat das Land die Auszeichnung „Fahrradfreundliche Kommune” eingeführt. Gemeinden, Städte und Landkreise, die das Fahrrad konsequent fördern, können sich um die Landesauszeichnung „Fahrradfreundliche Kommune” bewerben - wenn sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Informationen zu den Voraussetzungen und Bewerbungsunterlagen finden Sie unter www.fahrradland-bw.de.
Schwerpunkte
Aktuell liegt der Schwerpunkt neben einer Vielzahl laufender Maßnahmen auf der Umsetzung von drei zentralen Vorhaben im Land:
Der Landesverkehrsstrategie Baden-Württemberg
Um die Aktivitäten im Land zur Förderung des Radverkehrs optimal zu bündeln und die richtigen Prioritäten zu setzen, erarbeitet das Land ab 2014 eine Radverkehrsstrategie Baden-Württemberg (RadSTRATEGIE) als konzeptionelle Grundlage der Radverkehrsförderung bis 2025. Die RadSTRATEGIE schließt damit die strategische Lücke zwischen dem Nationalen Radverkehrsplan der Bundesregierung (NRVP) und den kommunalen Radverkehrskonzeptionen. Eine Besonderheit bei der Aufstellung der RadSTRATEGIE ist eine frühzeitige Bürgerbeteiligung. Diese hat bereits im Sommer 2013 begonnen und läuft parallel und eng verzahnt mit dem Prozess der Expertinnen und Experten, der im Juli 2014 gestartet ist.
RadSTRATEGIE - Wege zu einer neuen RadKULTUR für Baden-Württemberg
Ein flächendeckendes RadNETZ für Baden-Württemberg
Ziel des RadNETZ ist ein flächendeckendes, durchgängiges Netz alltagstauglicher Fahrradverbindungen entlang der wichtigsten Siedlungsachsen im Land. Das Rad-NETZ hat eine Länge von ca. 7.000 Kilometern, rund 700 Kommunen sind an das Netz angeschlossen. Bei der Auswahl der Strecken wurden die Bedürfnisse der Alltagsradlerinnen und -radler besonders berücksichtigt und auf eine sichere Führung geachtet. In dieses Netz sind darüber hinaus auch die Landesradfernwege integriert. Das RadNETZ Baden-Württemberg zeichnet sich im Zielzustand durch direkte, sicher und komfortabel zu befahrende sowie mit durchgehend einheitlicher Wegweisung versehene Radverkehrsverbindungen aus Routen. Es ist das Rückgrat der Radverkehrsförderung in der Fläche. Vervollständigt wird das Angebot durch die Ergänzung der Radverkehrsnetze auf Ebene der Landkreise sowie der Städte und Gemeinden.
Umsetzung Infrastruktur RadNETZ
Seit dem Kabinettsbeschluss am 12. Januar 2016 befindet sich das RadNETZ landesweit in der Umsetzung. In den nächsten Jahren wird das RadNETZ Schritt für Schritt weiter verbessert und ausgebaut – attraktiv und sicher nach dem aktuellen Stand der Technik.
Startnetz 2020
Bis 2020 sollen alle Strecken durchgängig und sicher befahrbar gemacht werden.
Zielnetz 2030
Bis 2030 sollen alle Strecken gemäß Stand der Technik ausgebaut sein.
Die Umsetzung des RadNETZ ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Land und Kommunen. Wesentliche Teile des RadNETZ liegen in kommunaler Baulast – und damit in der Verantwortung der Städte, Gemeinden und Landkreise. Das VM unterstützt die Kommunen bei der Umsetzung des RadNETZ, unter anderem durch:
- einheitlichen Qualitätsstandards, Musterlösungen und Maßnahmenblättern
- durch Fördermittel nach dem LGVFG
- Weiterbildungsmaßnahmen
- Öffentlichkeitsarbeit
Die Zugehörigkeit eines Routenabschnitts zum RadNETZ ist ein wichtiges Priorisierungskriterium bei der Vergabe von Fördermitteln des Landes.
Beschilderung RadNETZ
Die Strecken, die sicher befahrbar sind, werden bie Ende 2018 durchgehend und einheitlich nach aktuellem Stand der Technik beschildert.
Das Land übernimmt die Verantwortung für die Beschilderung. Es erstellt die Erst-Beschilderung und deren spätere Wartung vollständig und stellt so sicher, dass das RadNETZ langfristig funktionsfähig bleibt.
Weitere Informationen im Internet unter www.radnetz-bw.de.
Eine neue Radkultur in Baden-Württemberg
Seit 2012 werden im Rahmen der Initiative RadKULTUR gezielt Kommunikationsaktivitäten zur Förderung einer fahrradfreundlichen Mobilitätskultur im Land umgesetzt. Ein Schwerpunkt der Initiative liegt in der Zusammenarbeit mit ausgewählten Modellkommunen. Ziel des vielfältigen RadKULTUR-Programms auf Landesebene und in diesen Kommunen ist es, mehr Menschen in Baden-Württemberg für die positiven, schönen Seiten des Radfahrens zu begeistern und sie zu motivieren, in ihrem Alltag ganz selbstverständlich aufs Rad zu steigen. Dadurch soll das Mobilitätsverhalten im Land dauerhaft verändert und der Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehr gesteigert werden. Dem Thema Verkehrssicherheit kommt ebenfalls eine wichtige Rolle zu. Über die Initiative wird für ein besseres Miteinander und die gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr geworben.
Weitere Informationen zur Kampgane RadKULTUR
Fahrradstraße
- Straßen, die durch Verkehrszeichen 244.1 nach StVO als Fahrradstraße gekennzeichnet sind, dürfen nur von Radfahrenden befahren werden.
- Andere Fahrzeugführer dürfen Fahrradstraßen nur benutzen, soweit dies durch ein Zusatzschild zugelassen ist. Sie haben sich dann dem Radverkehr unterzuordnen.
- Radfahrende dürfen nebeneinander fahren. Dies ist im allgemeinen Straßennetz nur erlaubt, wenn sie den sonstigen Verkehr nicht behindern.
- Auf Fahrradstraßen gelten die allgemeinen Verkehrsvorschriften.
- Es gilt als Höchstgeschwindigkeit Tempo 30.
- Es gelten die allgemeinen Vorfahrtsregeln.