Infrastrukturförderung

Ortsdurchfahrt Rudersberg (Bild: Gemeinde Rudersberg)

Förderung des kommunalen Straßenbaus

Die Landesregierung unterstützt Städte und Gemeinden bei dem Bau, Aus- oder Umbau von Vorhaben im kommunalen Straßenbau mit jährlich rd. 127 Mio. Euro. Gefördert wird auf der Grundlage des Gesetzes über Zuwendungen des Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz – LGVFG).

Zweck und Ziel der Förderung ist insbesondere die Verbesserungen der Verkehrsverhältnisse, der Luftsituation und des Lärmschutzes im Sinne einer leistungsfähigen, nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität.

Im Bereich des kommunalen Straßenbaus wird konkret gefördert

  • der Bau, Aus- oder Umbau verkehrswichtiger innerörtlicher und außerörtlicher Straßen sowie Zubringerstraßen zum überörtlichen Verkehrsnetz,
  • Maßnahmen zur Modernisierung von Brückenbauwerken.
  • die Entwicklung ruhiger und sicherer Ortsmitten
  • Dynamische Verkehrsleit-/steuerungs- und –informationssysteme sowie Umsteigeparkplätze und andere Einrichtung, die der Vernetzung verschiedener Mobilitätsformen dienen, zur Verringerung des motorisierten Individualverkehrs,
  • öffentliche Verkehrsflächen für in Bebauungsplänen ausgewiesene Güterverkehrszentren einschließlich der in diesen Verkehrsflächen liegenden zugehörigen kommunalen Erschließungsanlagen nach §§ 127 und 128 BauGB,
  • Maßnahmen der Wiedervernetzung von Lebensräumen,
  • Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Straßen,
  • Kreuzungsmaßnahmen nach dem EKrG oder dem WaStrG,
  • verkehrsbezogene Maßnahmen zur Luftreinhaltung,

Die Förderung kann bei den Regierungspräsidien beantragt werden. Die Regierungspräsidien sind die Bewilligungsstellen. Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie hier.

In das Programm 2020 nach dem LGVFG zur Förderung des kommunalen Straßenbaus werden im Jahr 2020 insgesamt 43 neue Projekte mit einem Fördervolumen von rund 73 Millionen Euro aufgenommen. Das Programm umfasst einen Zeitraum von fünf Jahren – 2020 bis 2024. Durch die neuen Projekte werden Investitionen mit einem Gesamtvolumen von über 140 Millionen Euro angestoßen. Das Gesamtprogramm wächst auf fast 400 Vorhaben der Städte, Gemeinden und Landkreise. Bezuschusst werden die bereits im Bau befindlichen, bewilligten und zur Bewilligung freigegebenen Vorhaben der Kommunen. Die einzelnen Maßnahmen stehen hier zum Download bereit: LGVFG Maßnahmen (PDF)

Kommunaler Sanierungsfonds Brücken (KSfB)

Das Land unterstützt die Landkreise und Kommunen bei der Sanierung von Brücken. Hierfür legte die Landesregierung für die Jahre 2017 – 2019 einen kommunalen Sanierungsfonds auf. Es standen insgesamt 119,1 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert wurden Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Brückenbauwerken im Zuge von Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen, die in der Baulast der Stadt- und Landkreise sowie der Städte und Gemeinden stehen. Das Programm ist zwischenzeitlich geschlossen. Die einzelnen Maßnahmen zum Programmjahr 2018 und 2019 stehen hier zum Download bereit:

Bewilligungen von Sanierungsfonds für Brücken 2018 (PDF)

Bewilligungen von Sanierungsfonds für Brücken 2019 (PDF)

Wie beim Land hat auch die Sanierung kommunaler Brücken weiterhin hohe Priorität. Aus diesem Grund wurde zu Beginn des Jahres 2020 die Förderung der Ertüchtigung und des Ersatzneubaus kommunaler Brücken in das neue Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) als Regelförderung mit einem jährlichen Volumen von zunächst maximal 25 Mio. Euro aufgenommen.

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Schmale Landstraße zwischen Rapsfeld und Bäumen (Bild: Fotolia.com/ beatuerk)
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